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Änderung der deutschen VFR-Transpondercodes zum 15.03.2007
A/C 7000 löst A/C 0021 und A/C 0022 ab
Die Deutsche Flugsicherung führt zum 15.3.2007 den Transpondercode A/C 7000 für den Sichtflugverkehr ein. Die bisher geltenden Codes A/C 0021 und A/C 0022 werden ungültig. Die DFS möchte mit diesem Schritt die in Deutschland gültige Regelung den europäischen Standards angleichen.
Der neue VFR-Transpondercode gilt gemäß den bestehenden Regelungen zur Transponderpflicht. Er ist also ab einer Höhe von 5.000 ft MSL bzw. 3.500 ft GND (maßgebend ist der höhere Wert) verpflichtend zu rasten, in niedrigeren Höhen gilt weiterhin die Empfehlung zur Transponderschaltung.
AOPA-Germany und DAeC unterstützen die VFR-Transponderumstellung auf A/C 7000. Da dieser Code in nahezu allen europäischen Ländern gilt, werden durch die Änderung grenzüberschreitende Flüge nach Sichtflugregeln erleichtert und die Verfahren im europäischen Luftverkehr vereinheitlicht.
Der neue VFR-Transpondercode wird in der neuen ICAO-Karte sowie der ICAO-Segelflugkarte, die zum 15.03.2007 erscheinen, publiziert.
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Flugbeschränkungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006
Anläßlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 vom 09. Juni bis 09. Juli 2006 wurden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gebiete mit Flugbeschränkungen festgelegt. Das Luftfahrtamt Südbayern weist in seinem Schreiben vom 31.05.2006 darauf hin.
Grundsätzlich gilt ein Flugbeschränkungsgebiet mit einem Radius von 3 NM um den jeweiligen Austragungsort. Die vertikale Begrenzung reicht von GND bis 5000 Fuß MSL. Die genauen Gebiete und Zeiten der Flugbeschränkungen können der aktuellen Bekanntmachung NfL I 122/06 entnommen werden.
Die seitlichen und zeitlichen Begrenzungen gelten für alle Flüge nach Sichtflugregeln. Ausgenommen sind Flüge der Polizeien, Einsatzflüge der Bundeswehr und Flüge im Rettungseinsatz sowie Sonderflüge des FIFA OK nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Polizeibehörde des Landes. Weitere Ausnahmen kann nur die Polizei des betreffenden Landes erlassen. Die Flugverkehrskontrollstellen können keine Durchfluggenehmigungen erteilen. Die Flugbeschränkungen (siehe AIP SUP VFR) erstrecken sich auch auf Flüge mit VFR-Anteil innerhalb des Beschränkungsgebietes (Y/Z-Flüge) sowie VFR-Nacht- und C-VFR-Flüge.
Darüber hinaus können kurzfristig, in Abhängigkeit von der Sicherheitslage, weitere Flugbeschränkungsgebiete mit einem Radius von 30 NM um den jeweiligen Austragungsort aktiviert werden. In diesem Fall werden die Aktivierungszeiten grundsätzlich mit einem Vorlauf von 24 Std. von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH per NOTAM bekannt gegeben.
Deshalb haben wir die ausdrückliche Bitte an unsere VFR Kunden, im Zeitraum vom 09. Juni bis 09. Juli 2006, die NOTAM Veröffentlichungen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Derzeit wird in Absprache mit den Sicherheits- und Landesluftfahrtbehörden die Möglichkeit der Ausnahme von den Flugbeschränkungen für im Randbereich der 30 NM. Gebiete liegende Flugplätze untersucht.
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Leistungsflugwoche
In der Woche von Montag, 22. Mai bis Freitag, 26. Mai 2006 (Donnerstag, 25.5. ist Feiertag, also eine kurze Arbeitswoche) ist am Flugplatz in Eichstätt eine "Leistungsflugwoche" geplant ist. Jürgen Hofmann hat am Flugplatz eine Liste ausgehängt, in der sich jeder, der in dieser Woche da ist eintragen soll. Bei genügender Teilnahme wird geflogen. Es muss auch nicht nur Überland geflogen werden, man auch einfach zum Spaß fliegen, aber wie gesagt, nur wenn genügend Leute da sind.
Also Urlaubsliste überprüfen (in der Arbeit und bei Frau, Mann, Freund oder Freundin) und wenn ja, am Flugplatz in die Liste eintragen.
Mit freundlichen Grüßen
Karli
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Wir beglückwünschen unsere beiden neuen Scheinpiloten
Am 30. April 2006 haben Florian Bergér (links) und Claudius Spiegel (rechts) ihre fliegerische Ausbildung beendet und halten nun stolz ihre PPL-C in Händen. Mit im Bild Michael Schmid, der die Scheinprüfungen abgenommen hat.
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Neuer Duo Discus XT
Liebe Mitglieder,
zu Beginn der Flugsaison 2006 werden wir wieder einen Duo Discus zur Verfügung haben.
Der neue Duo Discus XT ist zwischenzeitlich von der EASE mit den Änderungen der Landeklappen, dem gefederten Fahrwerk und den Winglets zugelassen.
Nächste Woche wird voraussichtlich der Erstflug unseres Duo mit dem Kennzeichen D-KEIC auf der Handweide stattfinden. Die Übernahem wird wenn alles glatt geht Ende März sein.
Da bei der Übernahme des Duo auch die Rechnung beglichen werden muss, welche eine in der Vereinsgeschichte bisher einmalige Höhe hat, hat die Vorstandschaft die Bitte an euch zu prüfen ob eine entsprechende Vorauszahlung eurer Fluggebühren auf euer Flugkonto möglich ist.
Diese Vorauszahlung würde den Vereinsfinanzen sehr gut tun und die Finanzierung des Duo und der und fast gleichzeitig zu Lieferung angekündigten Flarms erleichtern.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Pachowsky
2. Vorsitzender