Flugbeschränkungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006

Anläßlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 vom 09. Juni bis 09. Juli 2006 wurden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gebiete mit Flugbeschränkungen festgelegt. Das Luftfahrtamt Südbayern weist in seinem Schreiben vom 31.05.2006 darauf hin.
Grundsätzlich gilt ein Flugbeschränkungsgebiet mit einem Radius von 3 NM um den jeweiligen Austragungsort. Die vertikale Begrenzung reicht von GND bis 5000 Fuß MSL. Die genauen Gebiete und Zeiten der Flugbeschränkungen können der aktuellen Bekanntmachung NfL I 122/06 entnommen werden.
Die seitlichen und zeitlichen Begrenzungen gelten für alle Flüge nach Sichtflugregeln. Ausgenommen sind Flüge der Polizeien, Einsatzflüge der Bundeswehr und Flüge im Rettungseinsatz sowie Sonderflüge des FIFA OK nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Polizeibehörde des Landes. Weitere Ausnahmen kann nur die Polizei des betreffenden Landes erlassen. Die Flugverkehrskontrollstellen können keine Durchfluggenehmigungen erteilen. Die Flugbeschränkungen (siehe AIP SUP VFR) erstrecken sich auch auf Flüge mit VFR-Anteil innerhalb des Beschränkungsgebietes (Y/Z-Flüge) sowie VFR-Nacht- und C-VFR-Flüge.
Darüber hinaus können kurzfristig, in Abhängigkeit von der Sicherheitslage, weitere Flugbeschränkungsgebiete mit einem Radius von 30 NM um den jeweiligen Austragungsort aktiviert werden. In diesem Fall werden die Aktivierungszeiten grundsätzlich mit einem Vorlauf von 24 Std. von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH per NOTAM bekannt gegeben.
Deshalb haben wir die ausdrückliche Bitte an unsere VFR Kunden, im Zeitraum vom 09. Juni bis 09. Juli 2006, die NOTAM Veröffentlichungen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Derzeit wird in Absprache mit den Sicherheits- und Landesluftfahrtbehörden die Möglichkeit der Ausnahme von den Flugbeschränkungen für im Randbereich der 30 NM. Gebiete liegende Flugplätze untersucht.